Eheurkunde
Allgemeine Informationen
Eheurkunde
Die Eheschließung wird im Eheregister des Standesamts eingetragen („beurkundet"). Auf der Grundlage dieser Beurkundung - solange der Registereintrag noch nicht gespeichert ist, auch auf der Grundlage einer Niederschrift - stellt der Standesbeamte auf Antrag eine Eheurkunde aus. In eine Eheurkunde werden aufgenommen:
* Die Vor- und Familiennamen der Ehegatten,
* Ort und Tag ihrer Geburt,
* die Religionszugehörigkeit und
* Ort und Tag der Eheschließung.
Der Antrag kann mündlich, schriftlich oder per Telefax persönlich durch Urkundeninhaber sowie Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge oder
durch andere Personen mit Vollmacht eines Berechtigten oder einem Nachweis des rechtlichen Interesses gestellt werden. Viele Standesämter haben schon ein elektronisches Formular in ihr Internetangebot eingestellt, mit dem Urkunden bestellt werden können.
Ist die Ehe aufgelöst, wird dies am Schluss der Eheurkunde verlautbart.
Außerdem kann auch ein beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister ausgestellt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Im Regelfall stellt das Standesamt die Eheurkunde aus, das das Eheregister mit dem Eheeintrag führt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
bei persönlichem Erscheinen:
Personalausweis oder Reisepass
bei schriftlicher Anforderung:
Nachweis der Berechtigung oder des rechtlichen Interesses
Welche Gebühren fallen an?
Die Ausstellung einer Urkunde aus dem Eheregister oder einer beglaubigten Abschrift aus dem Eheregister ist gebührenpflichtig. Auskünfte erteilt das zuständige Standesamt.
Rechtsgrundlage
§ 57 in Verbindung mit § 62 (PersStG)
§ 48 Personenstandsverordnung (PStV)
Allgemeine Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt
Ansprechpartner
Standesamt / FriedhofsverwaltungMarkt 1
06246 Goethestadt Bad Lauchstädt