Gewerbeanmeldung
Allgemeine Informationen
Gewerbeanmeldung
Der Beginn eines selbständigen Betriebes des stehenden Gewerbes oder der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle muss bei der Goethestadt Bad Lauchstädt angemeldet werden.
Hinweis:
Die Gewerbeanmeldung ist lediglich eine einseitige Willenserklärung, also eine Anzeige der Tätigkeitsaufnahme. Sie ersetzt keine Erlaubnis. Bei einem erlaubnispflichtigen Gewerbe ist für den Beginn der Tätigkeit zusätzlich zur Gewerbeanmeldung eine Erlaubnis notwendig. Sie ersetzt auch keine sonstigen Genehmigungen nach anderen Rechtsgebieten, z. B. Baurecht.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Gewerbeanmeldung ist bei Aufnahme des Gewerbebetriebes gleichzeitig vorzunehmen.
Ansprechpartner
GewerbeamtMarktstraße 9
06246 Goethestadt Bad Lauchstädt OT Schafstädt
Frau Schmidt
Markt 1
06246 Goethestadt Bad Lauchstädt
(034636) 748-19
(034636) 748-45