Bescheinigung der Eheschließung
Allgemeine Informationen
Bescheinigung der Eheschließung
Über Ihre Eheschließung erhalten Sie vom Standesbeamten nach der standesamtlichen Trauung eine Bescheinigung. Sie benötigen diese beispielsweise für den Pfarrer, der die kirchliche Trauung vornimmt. Die Bescheinigung wird nur im Zusammenhang mit der Eheschließung erteilt. Sie muss nicht gesondert beantragt werden.
Einen Nachweis über die Eheschließung geben auch die Eheurkunden. Diese werden zum Beispiel zur Änderung von Ausweispapieren oder in Rentenangelegenheiten gebraucht. Die Eheurkunden können auch später noch von den Ehegatten, ihren Vorfahren und Abkömmlingen sowie sonstigen Personen, die ein rechtliches Interesse nachweisen können, bestellt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Standesamt der Eheschließung
Welche Gebühren fallen an?
Die Bescheinigung der Eheschließung ist gebührenfrei. Für die Ausstellung von Eheurkunden werden Gebühren erhoben.
Rechtsgrundlage
§§ 9, 11 Personenstandsgesetz (PStdG)
Ansprechpartner
Standesamt / FriedhofsverwaltungMarkt 1
06246 Goethestadt Bad Lauchstädt