Bescheinigung über die Geburtszeit
Allgemeine Informationen
Bescheinigung über die Geburtszeit
Ist Ihr Kind nicht in der Klinik/dem Krankenhaus sondern anderswo zur Welt gekommen (z. B. Geburtshaus, Wohnung), dann müssen Sie zur mündlichen Geburtsanzeige im Standesamt zusätzlich eine Bescheinigung des Arztes oder der Hebamme, die bei der Geburt zugegen waren,
vorlegen. Insbesondere müssen die Geburtszeit, das Geburtsdatum, das Geschlecht, das Körpergewicht, die Körperlänge des Kindes, sowie die Namen und Wohnung der Eltern darin angegeben sein.
Rechtsgrundlage
§§ 25- 29 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)
Ansprechpartner
Standesamt / FriedhofsverwaltungMarkt 1
06246 Goethestadt Bad Lauchstädt