Bestattungen
Allgemeine Informationen
Bestattungen
Vor der Erdbestattung oder der Beisetzung von Urnen ist dem Träger des Friedhofes (Gemeinde oder Kirchengemeinde) eine Sterbeurkunde vorzulegen, die durch das Standesamt des Sterbeortes ausgestellt wird. Einer ausdrücklichen Genehmigung zur Durchführung einer Bestattung bedarf es nicht.
An wen muss ich mich wenden?
Ansprechpartner ist die Gemeinde, die klärt, ob sie selbst oder die Kirchengemeinde/Religionsgemeinschaft Träger des Friedhofs ist.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren für Erdbestattung oder Urnen-Beisetzung sind bei dem jeweiligen Träger des Friedhofs zu erfragen Bei einer Feuerbestattung entstehen zusätzlich Gebühren für die zweite Leichenschau und die Einäscherung im Krematorium.
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine Bestattung darf frühestens zwei Tage nach dem Eintritt des Todes erfolgen. Die Erdbestattung oder die Einäscherung soll innerhalb von zehn Tagen nach Todeseintritt vorgenommen werden. Urnen sind innerhalb eines Monats beizusetzen.
Rechtsgrundlage
Bestattungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 5.2.2002
Ansprechpartner
Standesamt / FriedhofsverwaltungMarkt 1
06246 Goethestadt Bad Lauchstädt