Eheschließung
Allgemeine Informationen
Eheschließung
Eine beabsichtigte Eheschließung muss bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Partner seinen Wohnsitz hat, angemeldet werden. Dort werden die Voraussetzungen für die Eheschließung geprüft. Liegt kein Ehehindernis vor, teilt das Standesamt dies den Eheschließenden mit und bestimmt einen Termin für die Eheschließung. Dieser muss innerhalb von sechs Monaten, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Übermittlung des Prüfungsergebnisses liegen.
Die Eheschließung kann auch vor jedem anderen deutschen Standesamt erfolgen. In diesen Fällen teilt das Wohnsitzstandesamt das Ergebnis seiner auf die Anmeldung erfolgten Prüfung dem Eheschließungsstandesamt mit: Dort sollte man sich frühzeitig um einen Termin bemühen, der innerhalb der Sechs-Monats-Frist liegt.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das Standesamt Ihres Wohnsitzes (Ihres gewöhnlichen Aufenthaltes) oder an das Ihrer Partnerin oder Ihres Partners.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Erforderliche Unterlagen und praktische Hinweise zur Durchführung der Trauzeremonie erfragen Sie bitte in einem persönlichen Gespräch auf dem Standesamt, da diese sehr unterschiedlich sein können.
Ausländische Eheschließende benötigen in der Regel ein Ehefähigkeitszeugnis ihres Heimatstaates.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Eheschließung fallen folgende Grundgebühren an:
* 40 Euro für die Anmeldung einer Eheschließung/Lebenspartnerschaft und Prüfung der Voraussetzungen
* 70 Euro, wenn ausländisches Recht zu beachten ist
* 30 Euro, wenn ein anderer Standesbeamte, als der den Antrag aufnehmende, die Trauung vollzieht
* 70 Euro, wenn die Eheschließung/Lebenspartnerschaft außerhalb der üblichen Öffnungszeiten stattfinden soll.
* 10 Euro für eine Urkunde
Für Besonderheiten, wie zum Beispiel Eheschließungen außerhalb der Dienstzeit oder außerhalb der Diensträume, fallen zusätzliche Gebühren an. Auskunft zur Gebührenhöhe erteilt das zuständige Standesamt.
Rechtsgrundlage
§§ 11 ff. Personenstandsgesetz (PStG)
§ 28 Personenstandsverordnung
§ 1310 Bürgerliches Gesetzbuch BGB
Ansprechpartner
Standesamt / FriedhofsverwaltungMarkt 1
06246 Goethestadt Bad Lauchstädt