Fundsachen
Allgemeine Informationen
Fundsachen
Wenn Sie einen Wertgegenstand gefunden haben, müssen Sie diesen beim Fundbüro Ihrer Gemeinde/Stadt oder der Polizei abgeben. Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.
Aufbewahrung und Versteigerung
Das Fundbüro bewahrt die Fundsachen mindestens sechs Monate lang auf. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, haben Sie Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
An wen muss ich mich wenden?
An das Fundbüro Ihrer Gemeinde oder Stadt.
Rechtsgrundlage
Fundrecht (BGB § 965 - Anzeigepflicht des Findes)
Ansprechpartner
OrdnungsamtMarktstraße 9
06246 Goethestadt Bad Lauchstädt OT Schafstädt
Herr Thielmann
Marktstraße 9
06246 Goethestadt Bad Lauchstädt OT Schafstädt
(034636) 748-21
(034636) 748-45