Gewerbeummeldung
Allgemeine Informationen
Gewerbeummeldung
Wenn Sie Ihren Gewerbebetrieb ummelden wollen, muss das bei folgenden Behörden erfolgen:
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bei der Goethestadt Bad Lauchstädt durch Ausfüllung des vorgeschriebenen Formulars,
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beim zuständigen Amtsgericht zur Eintragung in das Handelsregister (sofern der Betrieb von einem Vollkaufmann geführt wird - diese Anmeldung muß schriftlich mit notariell beglaubigter Unterschrift erfolgen),
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beim zuständigen Finanzamt in mündlicher oder schriftlicher Form (§ 138 AO),
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bei der zuständigen Krankenkasse wegen der eingestellten Arbeiter und Angestellten,
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bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (Träger der Unfallversicherung),
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bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer und evtl. auch
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bei der Handwerkskammer.
Die Gewerbeummeldung kann entweder schriftlich auf einem Vordruck (Anlage 2 zu § 14 Abs. 4 GewO) oder mit einem gültigen Ausweis direkt bei der Stadt vorgenommen werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
bei natürlichen Personen: Personalausweis oder Reisepass
bei juristischen Personen: Kopie des Handelsregisterauszuges
Rechtsgrundlage
§ 14 und § 15 und § 55c der Gewerbeordnung (GewO)
Ansprechpartner
GewerbeamtMarktstraße 9
06246 Goethestadt Bad Lauchstädt OT Schafstädt
Frau Schmidt
Markt 1
06246 Goethestadt Bad Lauchstädt
(034636) 748-19
(034636) 748-45