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Sterbeurkunde


Allgemeine Informationen

Sterbeurkunde

Der Tod eines Menschen wird im Sterberegister des Standesamts beurkunde. Auf der Grundlage dieser Beurkundung stellt der Standesbeamte auf Antrag eine Sterbeurkunde aus. Der Antrag kann mündlich, schriftlich oder per Telefax gestellt werden; viele Standesämter haben auch ein elektronisches Formular in ihr Internetangebot eingestellt, mit dem Urkunden bestellt werden können.

In eine Sterbeurkunde werden aufgenommen:

* die Vornamen und der Familienname des Verstorbenen,
* Ort und Tag seiner Geburt,
* seine Zugehörigkeit zu einer Religion
* sein letzter Wohnsitz,
* sein Familienstand sowie
* Sterbeort und Zeitpunkt des Todes.

Außerdem kann auch ein beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister ausgestellt werden.

 

An wen muss ich mich wenden?

Im Regelfall an das Standesamt, dass das Sterberegister mit dem Sterbeeintrag führt.

 

Welche Gebühren fallen an?

10,00 Euro
Rechtsgrundlage

§ 60 Personenstandsgesetz (PStG)

 


Ansprechpartner

Standesamt / Friedhofsverwaltung
Markt 1
06246 Goethestadt Bad Lauchstädt
VERANSTALTUNGEN
 
 

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