Straßenreinigung
Allgemeine Informationen
Straßenreinigung
Die Straßenreinigung dient der Sauberhaltung und Gewährleistung der Befahrbarkeit bzw. Begehbarkeit des Verkehrswegenetzes von Städten und Kommunen.
Sie obliegt - bis auf wenige Ausnahmen - den Eigentümern oder Besitzern der durch die öffentliche Straße erschlossenen, bebauten und unbebauten Grundstücke.
Wo, wie und wie oft die Straßenreinigung durch die Anlieger zu erfolgen hat, ist in den Straßenreinigungssatzungen der Städte und Kommunen geregelt.
Weitere Auskünfte zur Straßenreinigung erteilt Ihnen das jeweils zuständige Ordnungsamt Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Rechtsgrundlage:
Straßengesetz für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) vom 6. Juli 1993
Straßenreinigungssatzung
Rechtsgrundlagen
Ansprechpartner
OrdnungsamtMarktstraße 9
06246 Goethestadt Bad Lauchstädt OT Schafstädt
Herr Thielmann
Marktstraße 9
06246 Goethestadt Bad Lauchstädt OT Schafstädt
(034636) 748-21
(034636) 748-45