Gaststättengewerbe - vorübergehend aus besonderem Anlass
Allgemeine Informationen
Gaststättengewerbe, vorübergehend aus besonderem Anlass – Anzeige
Beschreibung der Dienstleistung
Wer in der Goethestadt Bad Lauchstädt aus besonderem Anlass und nur vorübergehend ein Gaststättengewerbe betreiben möchte, muss dies spätestens zwei Wochen vor Beginn der Tätigkeit beim Team Gewerbe des Fachbereiches Sicherheit anzeigen.
Ein besonderer Anlass liegt vor, wenn die gastronomische Tätigkeit an ein kurzzeitiges, nicht häufig auftretendes Ereignis anknüpft, dass außerhalb der gastronomischen Tätigkeit selbst liegt.
Erforderliche Unterlagen
wahrheitsgemäß und vollständig ausgefüllte Anzeige (siehe Formulare)
Zusätzliche Hinweise
Die Anzeige entfällt, wenn der Gewerbetreibende im Besitz einer Reisegewerbekarte für das anzuzeigende Gaststättengewerbe ist. Bisher erteilte Gaststättenerlaubnisse gelten im Sinne des § 55a Absatz 1 Nr. 7 der Gewerbeordnung fort.
Rechtsgrundlagen
§§ 2 und 3 Gaststättengesetz (GastG) LSA
Ansprechpartner
GewerbeamtMarktstraße 9
06246 Goethestadt Bad Lauchstädt OT Schafstädt
Frau Schmidt
Markt 1
06246 Goethestadt Bad Lauchstädt
(034636) 748-19
(034636) 748-45