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Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen – Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben „Ausbau des Verkehrsflughafens Leipzig/Halle, Start- und Landebahn Süd mit Vorfeld“ – 15. Planänderung - 1. Tek

Stadt Bad Lauchstädt, den 22. 05. 2023

Die Flughafen Leipzig/Halle GmbH hat für das am 12. August 2020 zur Planfeststellung beantragte Vorhaben „Ausbau des Verkehrsflughafens Leipzig/Halle, Start- und Landebahn Süd mit Vorfeld, 15. Planänderung“, für das gemäß § 7 Abs. 3 UVPG eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wird, mit Schreiben vom 4. Mai 2023 eine Änderung einzelner Pläne (Tektur) beantragt.

 

Die Tektur umfasst im Wesentlichen folgende Sachverhalte:

 

  • Maßnahmen an zu ändernden Leitungen Dritter
  • Reduzierung der Fläche für die Oberboden-Zwischenlagerung westlich der Staatsstraße 8 (Radefelder Allee)
  • Entfallen der landschaftspflegerischen Maßnahme A53 und der Artenschutzmaßnahmen C03 und C06 westlich Freiroda
  • Neuplanung der landschaftspflegerischen Maßnahme A53 und der Artenschutzmaß­nahme C07 östlich Gerbisdorf
  • Entfallen des artenschutzrechtlichen Zwecks Förderung der Feldlerche bei der landschaftspflegerischen Maßnahme A49 westlich der Staatsstraße 8 (Radefelder Allee)
  • Neuplanung der Artenschutzmaßnahmen C08, C09 und C10 nordwestlich und südwestlich Gerbisdorf
  • Erweiterung der Erstaufforstungsflächen in den Gemarkungen Wermsdorf und Naunhof (Ökokonto Staatsbetrieb Sachsenforst)
  • Neue Erstaufforstungsfläche in der Gemarkung Colditz (Ökokonto Staatsbetrieb Sachsenforst)
  • Änderung von Anlagen der Abwasserbeseitigung und Entwässerung im Flughafengelände
  • Änderung der Grunderwerbsunterlagen im Hinblick auf die geänderten landschafts­pflegerischen Maßnahmen und Artenschutzmaßnahmen.

 

Von den vorgenannten Änderungen der landschaftspflegerischen und artenschutzrechtlichen Maßnahmen sind Flurstücke in der Stadt Schkeuditz (Gemarkungen Freiroda und Gerbisdorf) und in der Stadt Leipzig (Gemarkung Lützschena) unmittelbar betroffen.

 

Darüber hinaus hat der Vorhabenträger die nach § 19 Abs. 2 UVPG auszulegenden Unterlagen ergänzt um Unterlagen zu

 

  • den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Luftverkehrsprognose
  • der mit Wirkung zum 26. Januar 2023 durch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung verfügte Änderung von Abflugverfahren
  • Angaben zur Anzahl der durch Fluglärm Betroffenen und der besonders schutzbedürftigen Einrichtungen
  • den durch die Flugzeugenteisung verursachten Lärmemissionen
  • den durch das Vorhaben verursachten Lichtimmissionen
  • den Auswirkungen des Vorhabens auf die Treibhausgasemissionen
  • der Fortschreibung des Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramms (Bewirt-schaftungszyklus 2022 bis 2027) für die Flussgebietseinheit Elbe (hier: Grundwasser-körper Großraum Leipzig).

 

Damit liegen nun folgende Unterlagen vor, die die Flughafen Leipzig/Halle GmbH zur Beschreibung ihres Vorhabens und der damit verbundenen Auswirkungen vorgelegt hat:

 

 

Ordner

Nr.

Bezeichnung der Unterlage

1

Antragsschreiben vom 12.08.2020 mit Übersichtsplan und Erläuterungen DHL zur Standortentwicklung;

Änderungsantrag vom 04.05.2023;

Luftverkehrsprognose, mit Ergänzung zu COVID-19-Auswirkungen;

Flugbetriebsflächen: Erläuterungsbericht, Lagepläne Rollwege und Vorfeld, Höhenverbundpläne, Regelquerschnitt Rollwege;

Hochbauliche Anlagen: Erläuterungsbericht und Pläne;

Bauwerksverzeichnis und -plan (aktualisierte Fassung);

Verkehrsplanerische Untersuchung Straße, mit Ergänzung;

Abwicklung der Baumaßnahmen: Erläuterungen und Lagepläne;

Untersuchungsbericht Oberboden (mit Anlagen).

 

2

Landschaftspflegerische Begleitplanung (aktualisierte Fassung):

  • Bestands- und Konfliktplan
  • Übersichtslageplan
  • Lagepläne der geplanten Maßnahmen (im und westlich des Flughafengeländes, östlich Beuditz, nordwestlich Freiroda, nördlich Radefeld, südwestlich, nordwestlich und östlich Gerbisdorf, ehemalige Ortslage Kursdorf und östlich angrenzender Bereich, westlich Papitz, in Kleingartenanlage Bergstraße in Schkeuditz sowie westlich der Radefelder Allee)
  • Unterlagen zu Erstaufforstungsmaßnahmen des Staatsbetriebes Sachsenforst (erweiterte Flächen in den Gemarkungen Wermsdorf und Naunhof; neue Maßnahme in der Gemarkung Colditz).

3

Entwässerung Vorfeld- und Gebäudeflächen und Rollwege (aktualisierte Fassung):
-  Erläuterungsberichte mit diversen Anlagen

- Oberflächen- und Schmutzwasserentsorgung (Lageplan Strangschema, Längsschnitte Vorfeld- und Bahnflächensammler, Bauwerkspläne, Grundrisse und Schnitte).

                  

4

Grunderwerb (aktualisierte Pläne und Verzeichnis).

 

Umweltauswirkungsbezogene Unterlagen (einschließlich Schutzgut Mensch):

 

Ordner

Nr.

Bezeichnung der Unterlage

4

Fachgutachten Wasserrahmenrichtlinie, mit Ergänzung;

Luftschadstoff- und Geruchsprognose, mit Ergänzungen zur Geruchsprognose;

Auswirkungen geänderter Abflugverfahren auf die Luftschadstoffimmissionen;

Lichttechnische Untersuchung.

5

Fluglärmprognosen (Bericht mit Mengengerüsten, Karten mit Isophonendarstellungen, Berechnungsergebnisse für Immissionsorte):

  • Prognose vom 31.07.2020, mit Isophonendarstellung Ist-Situation 2018
  • Aktualisierte Prognose vom 15.03.2023, mit Isophonendarstellungen Prognose-Nullfall und Planfall 2032 (unter Berücksichtigung modifizierter Abflugverfahren);

Ermittlung der durch Fluglärm Betroffenen und der besonders schutzbedürftigen Einrichtungen, mit Tabellen und Isophonendarstellungen.

6

Aktualisierung der Datenerfassungssysteme (Validierung, Berichte zur Erstellung der Datenerfassungssysteme, Darstellungen der An- und Abflugstrecken, Platzrunden, Hubschrauberstrecken, Rollwege und Ersatzpositionen);

Aktualisierte Datenerfassung für Prognose-Nullfall 2032

 

7

Aktualisierte Datenerfassung für Planfall 2032

 

8

Aktualisiertes Bodenlärmgutachten;

Gesamtlärmgutachten, mit Anlagen;

Baulärm- und Erschütterungsprognose;

Aktualisierter Bericht zur Umweltverträglichkeitsuntersuchung (mit Karten Untersuchungsraum);

Gutachten zu lokalklimatischen Auswirkungen;

Ermittlung der vorhabenbedingten Treibhausgasemissionen der innerdeutschen Flugbewegungen;

Ermittlung der vorhabenbedingten Treibhausgasemissionen im Nahbereich des Flughafens;

Ermittlung der vorhabenbedingten Treibhausgasemissionen des Tief- und Hochbaus;

Einfluss der vorhabenbedingten Landnutzungsänderung auf die Treibhausgas-emissionen;

Zusammenfassende Darstellung der vorhabenbedingten Treibhausgas-emissionen und Einfluss auf die Erreichung der Klimaziele.

 

9

Erläuterungsbericht (aktualisierte Fassung) zum Landschaftspflegerischen Begleitplan (mit Biotoptypenkartierungen, faunistischen Erfassungen, Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung, aktualisierten Maßnahmenblättern für die einzelnen Maßnahmen, Übersichtsplan, Tabelle Flächenübersicht, aktualisierte Beschrei­bung der Erstaufforstungsmaßnahmen des Staatsbetriebes Sachsenforst);

Artenschutzfachbeitrag (mit Karten);

Verträglichkeitsstudien zu Vogelschutzgebieten (Agrarraum und Bergbaufolge­landschaft bei Delitzsch, Leipziger Auwald, Saale-Elster-Aue südlich Halle) und FFH-Gebieten (Brösen Glesien und Tannenwald, Leipziger Auensystem, Elster-Luppe-Aue).

 

 

Im Rahmen der Ergänzung der auszulegenden Unterlagen werden außerdem die bisher vorliegenden, möglicherweise entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen (Stellungnahmen und Äußerungen verfahrensbeteiligter Behörden, Umwelt- und Naturschutzvereinigungen, sowie im Auftrag Dritter erstellte zusätzliche Gutachten) zur Unterrichtung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht:

Ordner

Nr.

Bezeichnung der Unterlage

10

Stellungnahmen und Äußerungen von Behörden, Umwelt- und Naturschutz-vereinigungen und sonstigen Stellen im Rahmen des bisherigen Verfahrens;

Lärmmedizinisches Gutachten der Universität Mainz (Zentrum für Kardiologie).

 

Die vorgenannten ursprünglichen, geänderten oder ergänzten Planunterlagen, Berichte und Empfehlungen liegen in der Zeit vom

5. Juni 2023 bis 4. Juli 2023

in der Stadtverwaltung der Goethestadt Bad Lauchstädt, Rathaus, Markt 1, 06246 Goethestadt Bad Lauchstädt, zu den Öffnungszeiten:

Mo u. Fr:         09:00-11:00 Uhr

Di:                   09:00-11:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr

Do:                  14:00-15:30 Uhr

zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

 

Ergänzend wird auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Unterlagen während des vorgenannten Zeitraums im Internet unter https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung in der Rubrik „Infrastruktur [ Luftverkehr“ verwiesen.

 

Der Inhalt der vorliegenden Bekanntmachung nach § 19 Abs. 1 UVPG und der nach § 19 Abs. 2 UVPG auszulegenden Unterlagen werden außerdem im UVP-Portal unter
https://uvp-verbund.de/ zugänglich gemacht. Das UVP-Portal entspricht den Anforderungen des § 27a VwVfG. Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.

 

  1. Jeder, dessen Belange durch das geänderte Vorhaben erstmalig oder anders berührt werden, kann innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der Auslegungsfrist – also bis einschließlich 4. September 2023 - bei der Landesdirektion Sachsen (Postanschrift: Landesdirektion Sachsen, 09105 Chemnitz) oder der Dienststelle in Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig, bzw. bei der Stadtverwaltung Goethestadt Bad Lauchstädt, Markt 1, 06246 Goethestadt Bad Lauchstädt, Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben bzw. sich äußern.

 

Einwendungen können auch elektronisch, aber nur mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unter der E-Mail-Adresse erhoben werden; Einwendungen, die nur elektronisch übermittelt werden (z. B. E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur), sind unwirksam und bleiben daher unberücksichtigt.

 

Bei der Abgabe schriftlicher Einwendungen ist zu beachten, dass sie nur berücksichtigt werden können, wenn sie den vollständigen Vor- und Nachnamen sowie die vollständige Adresse in lesbarer Form und die Unterschrift(en) enthalten und innerhalb der Frist erfolgen.

 

Das Erfordernis der vollständigen Namensangaben gilt auch und im Besonderen für Familien, die gemeinsam eine Einwendung verfassen: Es sind die Namen aller Familienmitglieder, für die die Einwendung gelten soll, leserlich anzugeben und von allen unterschriftsberechtigten Familienmitgliedern selbst zu unterzeichnen.

 

Bei Einwendungen bzw. Äußerungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben (§ 17 Abs. 2 VwVfG).

 

Eingangsbestätigungen werden nicht erteilt.

 

Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen.

 

Nach Ablauf dieser Frist sind für das Verwaltungsverfahren über die Zulässigkeit des Vorhabens alle Äußerungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen.

 

Die Einwendungsfrist gilt auch für solche Einwendungen, die sich nicht auf die Umweltauswirkungen des Vorhabens beziehen.

 

Alle bislang frist- und formgerecht erhobenen Einwendungen bleiben wirksam. Es besteht daher keine Notwendigkeit, bereits erhobene Einwendungen nochmals zu erheben.

 

  1. Vereinigungen, die aufgrund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen den Planfeststellungs-beschluss einzulegen, werden hiermit entsprechend von der Auslegung des Plans benachrichtigt. Ihre Einwendungen und Stellungnahmen sind ebenfalls innerhalb der in der Nr. 1 genannten Frist bei den in dieser Bekanntmachung bezeichneten Stellen abzugeben.

 

  1. Die Planfeststellungsbehörde kann auf eine Erörterung der rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen und Einwendungen verzichten (§ 10 Abs. 2 Nr. 2 LuftVG).

 

Findet ein Erörterungstermin statt, wird dieser öffentlich bekannt gemacht. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Planfeststellungsbehörde zu geben ist. Bei Nichtteilnahme eines Beteiligten am Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet.

 

Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.

 

  1. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen oder Abgabe von Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder die Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

 

  1. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.

 

  1. Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungs-verfahrens durch die Planfeststellungsbehörde (Landesdirektion Sachsen) entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender und diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.

 

  1. Vom Beginn der Auslegung des Plans am 16. November 2020 bzw. des geänderten Plans ab dem 5. Juni 2023 gilt eine Veränderungssperre nach § 8a Abs. 1 LuftVG; d.h. auf den vom Plan betroffenen Flächen dürfen wesentlich wertsteigernde oder die geplanten Baumaßnahmen erheblich erschwerende Veränderungen nicht vorgenommen werden. Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden
    davon nicht berührt. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Unternehmer (Flughafen Leipzig/Halle GmbH) ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 8a Abs. 3 LuftVG).

 

  1. Da für das Vorhaben eine UVP durchgeführt wird, wird darauf hingewiesen,

 

a. dass die für das Verfahren und die für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zuständige Behörde die Landesdirektion Sachsen ist,

 

b. dass über die Zulässigkeit des Vorhabens durch Planfeststellungsbeschluss entschieden werden wird,

 

c. dass mit den zugänglich gemachten Planunterlagen ein UVP-Bericht nach § 16 UVPG vorgelegt wurde,

 

d. dass der Behörde zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen vorliegen,

 

e. dass die Anhörung zu den zugänglich gemachten Planunterlagen, Berichten und Empfehlungen auch die Einbeziehung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens gemäß § 18 UVPG ist,

 

     f. dass künftig bei der Landesdirektion Sachsen eingehende weitere Informationen zu dem Vorhaben, unter anderem Stellungnahmen der anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigungen, nach den gesetzlichen Bestimmungen über den Zugang zu Umweltinformationen zugänglich sind.

Datenschutzhinweise gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung

Bei der Abgabe von Stellungnahmen und Äußerungen oder der Erhebung von Einwendungen stellen Sie der Landesdirektion Sachsen Personen bezogene Daten zur Verfügung. Die Landesdirektion Sachsen erhebt solche Daten auch bei Meldebehörden, Grundbuchämtern und im Handelsregister. Diese Daten werden von der Landesdirektion Sachsen in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Daten werden der Vorhabenträgerin übermittelt. Die entsprechenden datenschutzrechtlichen Informationen nach Artikel 13 Abs. 1 und 2 sowie Artikel 14 Abs. 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), insbesondere welche Rechte Ihnen diesbezüglich zustehen, erfahren Sie unter dem folgenden Link: https://www.lds.sachsen.de/datenschutz ([ Unterlagen [ Planfeststellungsverfahren Infrastruktur). Der behördliche Datenschutzbeauftragte der Landesdirektion Sachsen ist wie folgt erreichbar: Datenschutzbeauftragter der Landesdirektion Sachsen, 09105 Chemnitz;
E-Mail:
; Telefon: +49 371/532-0.

 

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